Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software KINODO zwischen Markus Heinicke, KINODO, Stau 123, 26122 Oldenburg (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
(2) KINODO richtet sich an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Betreuungsbüros und Betreuungsvereine. Diese handeln bei Vertragsschluss als Unternehmer (§ 14 BGB). Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die KINODO Ehrenamt selbst buchen, sind Verbraucher (§ 13 BGB); für sie gelten die gesondert gekennzeichneten Regelungen für Verbraucher.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software KINODO zur Dokumentation rechtlicher Betreuungen über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Den Funktionsumfang beschreibt die Website kinodo.de in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) KINODO enthält Funktionen, die Dokumente mithilfe künstlicher Intelligenz auswerten und Vorschläge für Einträge, Fristen und Berichtsentwürfe machen. Diese Ergebnisse sind Hilfsmittel. Der Kunde prüft sie vor der Übernahme und vor jeder Verwendung gegenüber Gerichten, Behörden oder Dritten. Die fachliche Verantwortung für die Führung der Betreuung, für die Einhaltung von Fristen und für den Inhalt von Berichten bleibt beim Kunden.
(3) KINODO erbringt keine Rechtsberatung.
(4) Der Anbieter entwickelt KINODO laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit die vertraglich vorausgesetzte Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Registrierung und Testphase
(1) Mit der Registrierung erhält der Kunde einen kostenlosen Testzugang für 7 Tage. Die Testphase endet automatisch und ohne Kosten. Zahlungsdaten werden dafür nicht verlangt.
(2) Nach Ende der Testphase kann der Kunde seine Daten weiter ansehen und exportieren, aber keine neuen Daten erfassen, bis er ein Abo abschließt. Schließt er kein Abo ab, gilt § 11 entsprechend: Das Ende der Testphase steht dem Vertragsende gleich.
(3) Jeder Zugang ist einer natürlichen Person zugeordnet. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
§ 4 Vertragsschluss, Tarife
(1) Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in KINODO unter „Abo“ ein Abo auswählt, die Bestellung über den Zahlungsdienst abschließt und der Anbieter die Zahlung bestätigt.
(2) Die Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf kinodo.de bei Vertragsschluss. Der Tarif richtet sich nach der Zahl der aktiven Betreuungen und Vormundschaften des Zugangs am Ersten eines Monats: Solo bis 10, Pro 11 bis 49, Plus ab 50. Aktiv ist eine Akte von der Bestellung bis zur in KINODO eingetragenen Beendigung (Tod, Aufhebung, Betreuerwechsel). Nicht mitgezählt werden Verhinderungs- und Ergänzungsbetreuungen, Verfahrenspflegschaften sowie beendete Akten in der Abwicklung. Bei Büros und Vereinen wird jeder Zugang mit Betreuerrolle für sich eingestuft; Zugänge mit der Rolle „Assistenz“ sind nicht kostenpflichtig.
(2a) Überschreitet die Zahl der aktiven Akten die Grenze des gebuchten Tarifs, weist KINODO den Kunden darauf hin und bittet um Bestätigung des Wechsels. Bestätigt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, darf der Anbieter das Abo zum nächsten Abrechnungszeitraum umstellen. Unterschreitet die Zahl die Grenze, kann der Kunde zum nächsten Abrechnungszeitraum in den niedrigeren Tarif wechseln. Der Wechsel wird jeweils mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam; eine anteilige Verrechnung erfolgt nicht.
(3) Für Ehrenamtliche, die ein Betreuungsverein zu KINODO einlädt, zahlt der Verein eine jährliche Pauschale je Ehrenamtlichem gemäß Preisübersicht. Für die Ehrenamtlichen selbst ist die Nutzung dann kostenlos.
(4) Zusatzmodule wie „Verfahrenspflege“ oder „Sammel-Posteingang“ können zu einem Abo gesondert zum Preis laut Preisübersicht gebucht werden. Sie laufen monatlich und können jeweils zum Monatsende gekündigt werden, unabhängig vom Abo; mit dem Ende des Abos enden sie ebenfalls. Beim Sammel-Posteingang und beim BetreuungsNavigator umfasst jede Stufe ein monatliches Kontingent an Seiten bzw. Anfragen; ist es ausgeschöpft, ist das Modul bis zum Monatsende nicht weiter nutzbar, ein Wechsel in die größere Stufe ist jederzeit möglich. Der BetreuungsNavigator ist eine Arbeitshilfe; er erteilt keine Rechtsberatung, seine Antworten sind vor der Verwendung zu prüfen. „KINODO Verfahrenspflege“ ist ein eigenständiges Abo mit den Laufzeiten nach Absatz 1. „KINODO BetreuungsNavigator“ ist ein eigenständiges Abo mit monatlicher Laufzeit, kündbar zum Ende des jeweiligen Monats. Der „BetreuungsNavigator für ChatGPT“ ist ein eigenständiges Abo, das auch Verbraucher abschließen können: monatlich, kündbar zum Ende des Monats, oder jährlich, im ersten Jahr kündbar zum Ende des Abrechnungsjahres und danach mit einer Frist von einem Monat. Er setzt ein eigenes Konto bei ChatGPT (OpenAI) voraus, für das die Bedingungen von OpenAI gelten; KINODO stellt die Wissensbasis bereit, nicht die KI-Nutzung.
(5) Kunden, die bis zum 10. Oktober 2026 einen Gründerpreis vereinbart haben, behalten ihn, solange ihr Abo ohne Unterbrechung besteht, auch bei einem Wechsel des Tarifs.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienst Stripe eingezogen. Bei jährlicher Zahlung gewährt der Anbieter einen Nachlass von 10 % auf den Monatspreis.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen auf die Lese- und Exportfunktion beschränken. Die Daten bleiben erhalten.
(3) Preisänderungen gegenüber Unternehmern kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Ein nach § 4 Abs. 5 fortgeltender Gründerpreis wird nicht erhöht, solange das Abo ohne Unterbrechung besteht.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Unternehmer: Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn. Danach verlängert es sich jeweils um den Abrechnungszeitraum und kann zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Verbraucher: Das Abo für KINODO Ehrenamt läuft zunächst ein Jahr und kann zum Ende dieses Jahres gekündigt werden. Danach kann der Verbraucher jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen; im Voraus gezahlte Beträge für die Zeit nach Vertragsende erstattet der Anbieter anteilig.
(3) Die Kündigung erfolgt in KINODO unter „Abo“, über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf kinodo.de oder in Textform an kontakt@kinodo.de.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Die Zwei-Faktor-Anmeldung wird dringend empfohlen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde verarbeitet in KINODO nur Daten, die er für die Führung seiner Betreuungen verarbeiten darf, und stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein.
(3) Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten selbst verantwortlich. Er nutzt dafür bei Bedarf die Exportfunktionen.
§ 8 Verfügbarkeit, Datensicherung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs.
(2) Der Anbieter sichert die Daten täglich verschlüsselt in einem getrennten Rechenzentrum.
§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er steht dem Kunden in KINODO unter „Konto“ zur Verfügung und ist dort vor der Verarbeitung personenbezogener Daten abzuschließen. Bei Widersprüchen geht er diesen AGB vor.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf kinodo.de.
§ 10 Nutzungsrechte, Schutz der Software
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, KINODO für eigene Zwecke im Rahmen dieser AGB zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist nicht gestattet, KINODO oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu analysieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist. Ebenso untersagt sind das automatisierte Auslesen von Inhalten, die Weitergabe von Zugängen an Dritte und jede Nutzung von KINODO, um ein vergleichbares Produkt zu entwickeln oder zu verbessern.
(3) Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der Leistungen.
§ 11 Daten nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 90 Tage lang ansehen und exportieren. Danach löscht der Anbieter sie. Der Anbieter kündigt die Löschung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an und erinnert 7 Tage vorher; geht die Ankündigung später hinaus, verschiebt sich die Löschung entsprechend. In den Datensicherungen werden die Daten nach spätestens 12 Monaten überschrieben.
(2) Der Kunde kann sein Konto mit allen Daten jederzeit selbst löschen, nach Ende eines laufenden Abos auch vorzeitig.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern ist diese Haftung je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter nach § 8 Abs. 2 entstanden wäre.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Gegenüber Unternehmern kann der Anbieter diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen geänderter Rechtslage oder neuer Funktionen, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam.
§ 14 Übertragung des Vertrags
(1) Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung auf eine Gesellschaft übertragen, an der er mehrheitlich beteiligt ist, insbesondere auf die geplante KINODO UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Oldenburg. Leistungsumfang, Preise, Speicherort und Schutz der Daten bleiben dabei unverändert; eine Übertragung ist kein Vertragsende im Sinne von § 11.
(2) Der Anbieter teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung ohne Frist kündigen; für die Zeit danach bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oldenburg.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.