Fragen und Antworten
Muss ich meine Betreuungssoftware wechseln?
Nein. KINODO ersetzt Ihre Betreuungssoftware nicht, es ergänzt sie: beim Notieren und Dokumentieren im Alltag. Wer keine Fachsoftware nutzt, etwa im Ehrenamt, hat mit KINODO Notizen, Fristen und Berichte an einem Ort. Die Buchhaltung bleibt, wo sie ist. Die Akte können Sie jederzeit als PDF exportieren und dort ablegen.
Gibt es eine Anleitung?
Ja. Nach der Registrierung führt Sie KINODO mit einer Liste zum Abhaken durch die Einrichtung, mit einer bebilderten Anleitung zu jedem Schritt. Das vollständige Handbuch, auch als PDF, und Kurzanleitungen finden Sie nach der Anmeldung unter „Hilfe“.
Wie übernehme ich meine laufenden Betreuungen?
Die Personenliste lesen Sie als Tabelle aus Ihrer bisherigen Software ein, oder Sie legen jede Person per Foto des Beschlusses an. Frühere Berichte fotografieren Sie ab, Ziele und Fristen werden übernommen. Für die meisten Büros ist das an einem Nachmittag erledigt.
Liest eine KI meine Klientendaten mit?
Nur, wenn Sie selbst eine KI-Funktion nutzen: ein Dokument scannen, eine Notiz „Mit KI ordnen“, eine Stellungnahme entwerfen oder den BetreuungsNavigator fragen. Übermittelt wird nur, was diese Funktion braucht, persönliche Angaben werden wo möglich vorher geschützt. Gescannte Dokumente bewahrt KINODO nicht auf. Ihr Büro kann die KI beschränken oder ganz abschalten (Was geht an die KI?). Ihre übrige Dokumentation bleibt auf dem Server in Deutschland. Einzelheiten regelt der Vertrag über Auftragsverarbeitung.
Wo liegen meine Daten, und bekomme ich einen AVV?
Auf einem Server in Deutschland, täglich verschlüsselt gesichert. Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen Sie in KINODO unter „Konto“ elektronisch ab und können ihn jederzeit als PDF speichern. Die Verarbeitung auch von Gesundheitsdaten ist für Betreuer nach § 20 BtOG zulässig, soweit sie erforderlich ist.
Funktioniert KINODO am Handy?
Ja. KINODO lässt sich auf iPhone und Android wie eine App auf den Startbildschirm legen, ohne App-Store. Am Rechner nutzen Sie den Browser. Für die Erfassung ist eine Internetverbindung nötig; eine Erfassung ohne Netz ist in Vorbereitung.
Was kostet KINODO, und wie lange bin ich gebunden?
Die ersten 7 Tage sind kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Danach richtet sich der Preis nach der Zahl Ihrer aktiven Akten am Monatsersten: Solo bis 10 für 9,99 €, Pro 11 bis 49 für 19,99 €, Plus ab 50 für 29,99 € im Monat (inkl. USt.). Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach ist monatlich kündbar. Bei jährlicher Zahlung sparen Sie 10 %.
Was passiert nach der Testphase ohne Abo?
KINODO wechselt in den Nur-lesen-Modus: Sie sehen und exportieren weiterhin alles, können aber nichts Neues eintragen. Mit einem Abo geht es ohne Unterbrechung weiter. Ohne Abo löschen wir Ihre Daten 90 Tage nach Ende der Testphase; das kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an.
Kann ich kündigen und meine Daten mitnehmen?
Ja. Sie kündigen in KINODO unter „Abo“ oder ohne Anmeldung über „Verträge hier kündigen“. Ihre Daten exportieren Sie jederzeit als PDF und als Datei. Auf Wunsch löschen Sie Ihr Konto mit allen Daten selbst.
Wie arbeitet meine Verhinderungsbetreuung in KINODO?
Sie laden Ihre Vertretung per Link ein und legen den Zeitraum fest. Die Vertretung bekommt ein eigenes Konto und sieht in dieser Zeit Ihre Akten: Sie kann Einträge und Fristen anlegen und sieht Stammdaten und Beschluss, ändern kann sie diese nicht. Ihre Vergütung und Abrechnung bleiben verborgen. Jeder Zugriff wird protokolliert. Die Vertretung braucht kein Abo, sie zahlt nur 2,99 € je Fall, wenn sie ihren Vergütungsantrag aus KINODO erstellt.
Kann ich mit KINODO ein Fahrtenbuch führen?
Ja, für jedes Ihrer Fahrzeuge, dazu Wege mit Fahrrad, Bus und Bahn oder zu Fuß. Sie tragen nur berufliche Fahrten ein; passt der Kilometerstand nicht an, fragt KINODO nach, ob es Privatfahrten waren. Eingetragene Fahrten lassen sich nicht ändern, nur mit Grund korrigieren, und jeder Monat wird festgeschrieben – die Punkte, auf die das Finanzamt achtet. Am Jahresende gibt es Summen, Ausdruck und Tabelle. Ob Ihr Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Kann ich eine Liste aller betreuten Personen ausdrucken?
Ja. Unter „Betreute Personen“ erstellt „Liste drucken oder als PDF“ eine alphabetische Liste mit Geburtsdatum und Anschrift, für laufende oder beendete Betreuungen.
Wer sieht was im Team oder im Verein?
Die Leitung und die Assistenz sehen alle betreuten Personen, Betreuerinnen und Betreuer nur die, für die sie zuständig sind oder die sie vertreten. Ein Verein sieht bei seinen Ehrenamtlichen nur den Stand der Jahresberichte, keine Inhalte, außer ein Bericht wird aktiv mit ihm geteilt.
Ersetzt KINODO meine eigene Prüfung von Fristen und Berichten?
Nein. Fristen und Berichtsentwürfe sind Hilfsmittel, die Ihnen Arbeit abnehmen. Die fachliche Verantwortung und die Prüfung vor dem Einreichen bleiben bei Ihnen.
Ich betreue ehrenamtlich. Ist KINODO etwas für mich?
Ja. KINODO Ehrenamt ist ein einfacher Modus: Besuche notieren und den Jahresbericht Schritt für Schritt in einfachen Fragen schreiben. Den Antrag auf die Aufwandspauschale nach § 1878 BGB schreibt KINODO gleich in den Bericht, damit sie nicht verfällt. Über Ihren Betreuungsverein ist es für Sie kostenlos, sonst kostet es 19 € im Jahr.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie an kontakt@kinodo.de.