KINODO

VERFAHRENSPFLEGE · VERFAHRENSBEISTAND

Stoppuhr an. Gespräch führen. Antrag fertig.

KINODO für Verfahrenspflegerinnen, Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände: Bestellungsbeschluss abfotografieren, jede Tätigkeit per Stoppuhr erfassen, aus Ihren Notizen den Entwurf der Stellungnahme erstellen und den Vergütungsantrag mit einem Klick drucken.

Ohne Zahlungsdaten. Läuft im Browser, am Handy wie eine App.

Was KINODO für Sie erledigt

Beschluss abfotografieren

Gericht, Aktenzeichen, betroffene Person, Aufenthalt, Anhörungstermin und Art des Verfahrens sind sofort eingetragen. Für Betreuungs- und Unterbringungssachen ebenso wie für Kindschaftssachen.

Stoppuhr je Tätigkeit

Aktenstudium, Gespräch, Telefonat, Anhörung, Stellungnahme, Fahrtzeit: antippen, starten, stoppen. Die Uhr läuft weiter, auch wenn Sie das Handy weglegen.

Zuschläge nach § 16 VBVG

Hat das Gericht festgestellt, dass eine Angelegenheit außerhalb der Geschäftszeiten wahrzunehmen ist, erkennt KINODO Tätigkeiten werktags zwischen 18 und 6 Uhr, samstags und an Sonn- und Feiertagen und rechnet 25 % Zuschlag.

Fahrtkosten und Belege

Kilometer und Parken erfassen Sie beim Stoppen gleich mit, abgerechnet mit 0,42 € je Kilometer. Parkticket, Fahrkarte oder Portobeleg einfach fotografieren: Art, Datum und Betrag werden erkannt und im Antrag einzeln aufgeführt. Wer ein Fahrtenbuch führt: das ist in KINODO mit drin.

Stellungnahme aus Ihren Notizen

Frei diktieren, was Sie erlebt haben. KINODO formt daraus einen gegliederten Entwurf: Vorgehen, Eindruck, Wille und Wünsche, Einschätzung, Anregungen. Nichts wird hinzuerfunden.

Vergütungsantrag mit einem Klick

Mit Aufstellung aller Tätigkeiten, Rechnungsnummer, Ihrem Briefkopf und Ihrer Bankverbindung, druckfertig oder als PDF. Danach sehen Sie, was abgerechnet und was bezahlt ist.

Termine im Blick

Anhörungen und Fristen für Stellungnahmen erscheinen auf Ihrer Übersicht und auf Wunsch im Kalender Ihres Handys.

Auch als Berufsbetreuer/in

Führen Sie zusätzlich Betreuungen, ist alles in einem Konto: Betreuungsakten, Berichte, Vergütung nach VBVG und Verfahrenspflege.

Abgerechnet nach geltendem Recht (Stand 2026)

Verfahrenspflege nach Zeitaufwand

Bei festgestellter Berufsmäßigkeit (§ 277 FamFG mit dem VBVG): 26, 33 oder 44 € je Stunde je nach Qualifikation, keine Umsatzsteuer. 25 % Zuschlag nach § 16 VBVG, wenn das Gericht die Tätigkeit außerhalb der Geschäftszeiten festgestellt hat. Fahrtkosten 0,42 € je Kilometer nach § 5 JVEG. Unentgeltlich geführte Verfahrenspflegschaften: Ersatz der Aufwendungen nach § 1877 BGB.

Pauschale des Gerichts

Setzt das Gericht eine Pauschale nach § 277 Abs. 3 FamFG fest, rechnet KINODO veranschlagte Stunden mal Stundensatz plus 4 € je Stunde für Aufwendungen. Ihre Zeiten dokumentieren Sie trotzdem.

Verfahrensbeistand

§ 158c FamFG: 690 € je Rechtszug, ab dem zweiten Kind im selben Haushalt je 555 €. KINODO erinnert an die Ausschlussfrist von 15 Monaten.

Weicht Ihr Gericht ab, etwa mit einem höheren Stundensatz, tragen Sie ihn im Verfahren ein.

Preise

KINODO Verfahrenspflege

14,99 € im Monat

jährlich 161,89 € (10 % günstiger) · Mindestlaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar

  • Für Anwältinnen, Anwälte und alle, die nur Verfahrenspflegschaften oder Verfahrensbeistandschaften führen
  • Unbegrenzt viele Verfahren
  • Jährlich 10 % günstiger
7 Tage kostenlos testen

Zusatzmodul für Betreuer

3,99 € im Monat

zu einem Betreuer-Abo

  • Zu jedem KINODO-Abo für Berufsbetreuer, Büros und Vereine
  • Betreuungen und Verfahrenspflege in einem Konto
  • Monatlich kündbar
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Alle Preise inkl. 19 % USt. Im Testzeitraum ist alles frei, ohne Zahlungsdaten.