KINODO

Was geht an die KI?

KINODO nutzt künstliche Intelligenz nur, wenn Sie eine KI-Funktion selbst auslösen, und übermittelt dabei nur, was diese Funktion braucht. Persönliche Angaben werden, wo immer die Funktion es zulässt, vorher geschützt. Stand: November 2026.

Die Funktionen im Überblick

FunktionBei „Nur mit Pseudonymisierung“
Notiz „Mit KI ordnen“erlaubt
Stellungnahme entwerfen (Verfahrenspflege)erlaubt
BetreuungsNavigatorerlaubt, Fotos und Scans nur geschwärzt
BetreuungsNavigator: Formular ausfüllenerlaubt
Dokument scannen (Beschluss, Bescheid, Arztbrief, Beleg)gesperrt
Sammel-Posteinganggesperrt

KINODO speichert gescannte Dokumente nicht, sondern nur, was Sie nach Prüfung übernehmen. Die KI-Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Auftrag; Einzelheiten regelt der Vertrag über Auftragsverarbeitung, den Sie in KINODO unter „Konto“ finden.

Einstellungen für Ihr Büro

Unter „Konto“ → „Vertrag und Abo“ → „Datenschutz und KI“ legt die Leitung fest, was erlaubt ist:

Dort finden Sie auch das KI-Protokoll Ihres Büros, ohne Inhalte. Damit können Sie Ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erfüllen.

Was Sie selbst beachten sollten

Übermitteln Sie Gesundheitsunterlagen nur, wenn Sie die Angaben brauchen. Im Zweifel nutzen Sie die Einstellung „Nur mit Pseudonymisierung“.

Mehr in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (in KINODO unter „Konto“).

Kennzeichnung von KI-Inhalten

KINODO informiert beim ersten Einsatz einer KI-Funktion deutlich darüber, dass ein KI-System (Sprachmodell) arbeitet. Dokumente, die mit KI-Unterstützung entstanden sind, werden beim Ausgeben in den Dateieigenschaften des PDFs maschinenlesbar als „KI-generiert“ gekennzeichnet; ein sichtbarer Hinweis im Dokument ist wählbar. Alle Ergebnisse sind Entwürfe – Prüfung und Verantwortung bleiben bei Ihnen.